Daß Berliner Jobcenter gegen Bestimmungen des sozialen Verwaltungsrechts – SGB I, II, IX und X – verstoßen, diese Erfahrung muß die Mehrzahl der Bittsteller, verschleiernd Kunden genannt, machen (oder man kennt zumindest wen, der solche Erfahrungen gemacht hat). Daß hin und wieder durch Mitarbeiter der Jobcenter auch gegen Bestimmungen des Strafrechts verstoßen wird, kann nicht verwundern. Doch inzwischen muß man die Frage stellen, ob diese Behörden nicht auch verfassungsfeindlich sind: von der Spitze bis zum einzelnen Mitarbeiter.
Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verpflichtet alle Behörden (neben den Gerichten) zur Einhaltung von Recht und Gesetz:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Einen Vorbehalt wie „… sofern genug Personal vorhanden ist“, „… vorbehaltlich ausreichender Mittel“ oder „… abhängig davon, ob die Mitarbeiter der Verwaltung sich überhaupt im Recht auskennen“ haben die Väter des Grundgesetz‘ nicht vorgesehen. Den Berliner Jobcentern scheint das Grundgesetz jedoch – wie die Berliner so sagen – Schnuppe zu sein.
Wenn durch Berliner Jobcenter massenweise und fortwährend gegen geltendes Recht verstoßen wird – Was anderes belegt die Tatsache, daß mind. die Hälfte aller Klagen vor dem Sozialgericht zumindest teilweise Erfolg haben? – muß man dann nicht von verfassungsfeindlichen Behörden sprechen? Die DDR war ein Unrechtsstaat – heißt es; die Berliner Jobcenter sind Unrechtsbehörden. Verfassungsfeindliche Unrechtsbehörden!
Die Verantwortung dafür tragen Berliner Politiker, von denen viele gerne beim sog. Kampf gegen Rechts posieren, obwohl in „ihren“ Jobcentern zur selben Zeit die Bestie des Faschismus ihren Kopf erhebt.
Faschismus ist ganz einfach die Verteidigung einer angezweifelten oder angegriffenen Herrschafts- und Gesellschaftsordnung mittels Gewalt und Demagogie.
so Sebastian Haffner in „Die Bestie erwacht – Deutschland im Sog eines neuen Faschismus“. Berechtigte falsch und wider das Gesetz „zu beraten“, ihnen Leistungen ungesetzlich zu verweigern, sie zu Handlungen (Eingliederungsvereinbarungen usw.) zu nötigen – das ist Gewalt.
Ein konkretes Beispiel?
Dennis Z. beantragte am 9. Sept. ALG II beim Jobcenter Berlin-Mitte. Dann kam er bei einem Bekannten unter und bat deshalb, seine Unterlagen an das nun örtlich zuständige Jobcenter Berlin-Lichtenberg abzugeben. Am 22. Sept. forderte das Jobcenter Berlin-Lichtenberg ihn auf, einen Antrag zu stellen und persönlich zur Behörde zu bringen. Hatte er doch aber schon, am 9. Sept. Verstoß gegen § 17 I 1 SGB I – Sozialleitungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig – § 18 SGB X – Behörde muß auf Antrag tätig werden – und mithin Verletzung materiellen Rechts, so Hufen in „Fehler im Verwaltungsverfahren“.
Einen Antrag – also eine Urkunde – eben mal verschwinden zu lassen, ist außerdem als Urkundenunterdrückung eine Straftat nach § 274 StGB.
Ipsen im „Allgemeinen Verwaltungsrecht“:
Soweit ein Antrag vorliegt, muß dieser – nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen – beschieden werden.
Es nicht zu tun verstößt gegen Art. 17 GG, aus dem sich ein Bescheidungsanspruch ergibt.
Dennis Z. ist Epileptiker und somit Behinderter (GdB 40 oder höher), seit diesem Monat werden keine Beiträge mehr an seine Krankenkasse abgeführt, eine notwendige Lymphdrüsen-OP müßte er ggf. selbst bezahlen. Medikamente, die er zur Unterdrückung der epileptischen Anfälle braucht, kann er sich vorerst nicht kaufen. Körperverletzung!
Sie zucken eventuell resignierend mit den Achseln? „Deutsche Spitzenpolitiker schütteln im Ausland doch auch ohne jede Scham Faschisten die Hand, wenn es ihnen nur ins Konzept paßt. Warum dann nicht auch Verfassungsfeinde in den Berliner Jobcentern? Man kann ja sowieso nichts dagegen tun …“ Wirklich nicht?! – Wen haben Sie eigentlich zuletzt gewählt? CDU, SPD, Bündnis’90/ Die Grünen oder gar die FDP?! Parteien also – bis auf die sog. ehemaligen Bürgerrechtler – deren Vorgänger schon mal Steigbügelhalter des Faschismus in Deutschland waren? Dann wäre Ihnen sowieso nicht zu helfen!
Eines sollten Sie aber im Hinterkopf behalten: Wenn Sie das nächste Mal ins Jobcenter gehen, seien sie gewahr, daß Ihnen ggf. ein Faschist gegenübersitzt. Also Obacht!